Jagdausbildung - Jagdbildungszentrum Bayern Copyright Frank Berger

Der Jäger als kundige Person

Der Jäger als kundige Person

Was ist eigentlich eine "kundige Person“?

Jäger mit der Zusatzausbildung zur „kundigen Person“ dürfen neben z.B. Fachpersonal am Schlachthof oder Tierärzten Wildbret (Fleisch = Lebensmittel) einer ersten Untersuchung unterziehen.

Zuerst erfolgt die „Lebendbeschau", um Veränderungen am lebenden Tier oder im Verhalten festzustellen. Nachdem Erlegen erfolgt die „Todbeschau“ und ausgenommene Eingeweide werden untersucht (Lunge, Herz, Leber, Milz, Nieren, ggf. Lymphknoten).

Ab wann bin ich eine "kundige Person"?

Für das nötige „Know-How“ Wildbret einer ersten Untersuchung unterziehen zu können, müssen Jäger entweder ihre Jägerprüfung nach dem 1. Februar 1987 abgelegt haben oder sollten eine Weiterbildung in fleischhygienerechtlicher Bestimmungen zur Wildbrethygiene absolviert haben.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist der Jäger in der Lage Wildbret als genusstauglich oder genussuntauglich einzustufen. Nun darf er es so bald wie möglich zu einem Wildbearbeitungsbetrieb befördern. Nach EU-Lebensmittelhygienerecht sprechen wir von einer kundigen Person.

Sie gelten somit als ausreichend geschult wenn Sie Ihre Jagdausbildung bei uns absolviert haben.

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