Jagdausbildung - Jagdbildungszentrum Bayern Copyright Frank Berger

Anpassung UVV- Jagd 2023

Auszüge der Anpassungen in der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) zum Juni 2023

 

"§ 3 Ausübung der Jagd

Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn:

...bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und oh-
ne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden

...(12) Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.
Hinweis zu Absatz 12
Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige
Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten."

 

Des Weiteren lohnt sich immer die Kenntnis über die akutelle UVV Jagd zu haben. Die Vorgaben darin entscheiden über eine Sicherung im Falle des Geltendmachen von Ansprüchen.

Zurück