Jagdausbildung - Jagdbildungszentrum Bayern Copyright Frank Berger

Der Jagdschein

Der Jagdschein soll in Deutschland sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Die Breite und Vielfältigkeit dieser Ausbildung ist dementsprechend groß. Nicht zuletzt deshalb sprechen manche Waidgenossen auch vom "Grünen Abitur".

Durch die Jägerprüfungen soll ein jagdlicher Mindeststandard garantiert werden, um so die Sicherheit und Kompetenz bei der Jagdausübung zu gewährleisten.

Der Jagdschein alleine berechtigt aber noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben.

Das Jagdausübungsrecht steht in Deutschland nämlich den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen. Ist die Fläche des jeweiligen Grundeigentums zu klein, muss sich der Eigentümer einer örtlichen Jagdgenossenschaft anschließen. Die Jagdgenossenschaft wird dann ihr Jagdausübungsrecht in der Regel an Jäger verpachten. Diese müssen selbst wiederum jagdpachtfähig sein. Jäger sind zur Pacht berechtigt, wenn sie einen Jagdschein gelöst haben und zuvor drei Jahre lang einen solchen besessen haben. Man muss aber nicht jagdpachtfähig sein um jagen zu können.

Man kann die Jagd über sogenannte Begehungsscheine in privaten Revieren oder bei den Staatsforsten schon für sehr günstige Beträge ausüben! Somit haben auch Jungjäger die Möglichkeit ihr erlerntes Wissen nach der Prüfung sofort in die Praxis umzusetzen. Und gute Jäger werden derzeit überall händeringend gesucht!

Für Einsteiger klingt das alles relativ kompliziert. Aber keine Sorge: In unseren Ausbildungskursen wirst Du im Rahmen der theoretischen Ausbildung auch zu diesen juristischen Themen richtig fit gemacht.

Voraussetzungen zur Erlangung des Jagdscheins

Um einen Jagdschein zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind gemäß Abschnitt IV des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) die bestandene Jägerprüfung, die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 17 BJagdG und § 5 WaffG sowie eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung.

Außerdem muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben (mit Ausnahme des Jugendjagdscheins). Der Antrag auf den Jagdschein kann bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) gestellt werden.

Was kostet mich die Jagdausbildung?

Die Gebühren entnimmst Du bitte dem Bereich Jagdkurse.

Was kann ich mit dem Jagdschein tun?

Der Jagdschein ist erst einmal eine notwendige Voraussetzung, um die Jagd ausüben zu dürfen. Du bist dabei nicht auf den Einflussbereich Ihrer Heimatbehörde beschränkt.

 

Ein Beispiel:

Wenn Du den Jagdschein im Münchener KVR lösen, darfst Du damit selbstverständlich auch außerhalb von München der Jagd nachgehen. Allerdings brauchst Du immer auch die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigen, um in dessen Revier ohne Begleitung jagen zu dürfen. Bei dieser Jagderlaubnis handelt es sich um einen so genannten Begehungsschein. Bei diesen Ausführungen ist jetzt mal vorausgesetzt, Du besitzt (noch) kein eigenes Revier. Daneben gilt der Jagdschein auch als Bedürfnisnachweis für den Erwerb und Besitz von Lang- und Kurzwaffen. Eine Einschränkung liegt darin, dass diese Waffen nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sein dürfen.