Jagdausbildung - Jagdbildungszentrum Bayern Copyright Frank Berger

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jagdbildungszentrum Bayern

Die AGB der Jagdbildungszentrum Bayern GmbH (im folgenden JBZ) regeln den Ablauf der vom JBZ angebotenen Jägerausbildungen und - soweit anwendbar - weiteren Dienstleistungen einschließlich Warenlieferungen.

Alle Ausbildungsverträge zwischen dem JBZ und dem Vertragsnehmer (im folgenden Teilnehmer) basieren auf den vorliegenden AGB. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag diese AGBs verbindlich an. Für die Annahme des Ausbildungsvertrags durch das JBZ bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Bestätigung. Das JBZ sorgt für die ordentliche Abwicklung der Ausbildung gemäß der AGB und des Ausbildungsvertrags.

Einseitige handschriftliche Änderungen oder Ergänzungen am Ausbildungsvertrag sind nichtig. Diese bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

1. Leitlinien der Ausbildung

Die Zusammenarbeit zwischen dem JBZ und dem Teilnehmer ist in jeder Phase der Ausbildung von einem hohen Maß an persönlicher Eigenverantwortung geprägt. Der Teilnehmer dokumentiert seinen Lernfortschritt zeitnah, selbstständig und korrekt. Erkennbar unregelmäßige Teilnahme am Ausbildungsbetrieb ist vom Teilnehmer frühzeitig zu kommunizieren, damit vom JBZ entsprechende Unterstützung angeboten und die Qualität der Ausbildung sichergestellt werden kann.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist im jeweiligen Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Vom Teilnehmer können grundsätzlich alle zu seinem Kurs gehörenden Unterrichtseinheiten besucht werden. Werden vom Teilnehmer zum Kurs gehörende Unterrichtseinheiten nicht besucht, so kann er daraus kein Recht ableiten, versäumte Unterrichtseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt oder in einem anderen Kurs erneut in Anspruch zu nehmen. Schriftliche Ausnahmen sind davon unberührt. Es besteht kein Anspruch darauf, identische Unterrichtseinheiten (insbesondere Theorie) mehrfach zu besuchen.

3. Leistungsausschluss

Es können, im Rahmen der Jagdausbildung, optionale Pakete angeboten werden, die in diesem Umfeld Zusatzleistungen abdecken- diese sind dann vom Teilnehmer separat zu buchen. Nicht enthalten sind die staatlichen Prüfungsgebühren, sowie etwaige Aufwendungen des Teilnehmers für Transport, Beförderung, Kost und Logis im Rahmen der Ausbildung. Ausnahmen von diesem Leistungsausschluss bedürfen ebenfalls der Schriftform.

4. Haftung

Das JBZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt das JBZ von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Das JBZ schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, ferner Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Mitarbeiter oder Lehrbeauftragten des JBZ schuldhaft verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt das JBZ von Schadensersatzansprüchen frei, die durch die Benutzung von Einrichtungen des JBZ (z.B. Hochsitze, Waffen, Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge, Kraftfahrzeuge, Schulungsräume und -infrastruktur) verursacht wurden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jagdliche Einrichtungen vor dem Betreten immer zu überprüfen und im Falle von Unregelmäßigkeiten diese nicht zu benutzen und umgehend Meldung zu machen.

Holzarbeiten mit der Motorsäge im Rahmen der Jagdpraxis dürfen nur von berechtigten Personen mit einem von der Berufsgenossenschaft anerkannten Nachweis (sog. Motorsägenschein) und unter Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere dem Tragen von Schutzkleidung, durchgeführt werden. Das JBZ übernimmt keinerlei Haftung für Folgen, die sich aus einem Verstoß gegen diese Vorgabe ergeben können

5. Annahme, Ablehnung & Stornierung der Anmeldung seitens des JBZ

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Der Vertrag kommt mit einsenden der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung zustande. Für die Annahme des Ausbildungsvertrags durch das JBZ bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Bestätigung. Der Kaufvertrag bei Warenlieferungen kommt erst mit Lieferung der Ware oder durch eine gesonderte, schriftliche Bestätigung zustande. Die E-Mail, die den Bestelleingang bestätigt, führt noch nicht zum Vertragsschluss.

Als Bestätigung der akzeptierten Anmeldung erhält der Teilnehmer seine persönlichen Zugangsdaten zum Geschützten Bereich des JBZ per Mail. Die verbindliche Reservierung des Ausbildungsplatzes ist an die fristgerechte und vollständige bzw. Ratenzahlung der Ausbildungsgebühr gekoppelt, unabhängig von einer Anmeldebestätigung. Das JBZ kann- ohne Nennung von Gründen- die Anmeldung ablehnen, oder einen auch bestätigten Schulungsvertrag widerrufen. Die Ablehnung, bzw. der Widerruf erfolgt schriftlich. Der Teilnehmer stellt dabei das JBZ von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art frei. Nicht fristgerechte Überweisung der Ausbildungsgebühr kann zum Widerruf führen.

6. Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmers

Kursteilnahme aus wichtigen Gründen nicht mehr möglich und teilt er dies dem JBZ schriftlich per Einschreiben per Einschreiben oder per Mail an die info@jagdbildungszentrum.de mit, so werden abhängig zum Zeitpunkt des Rücktrittsgesuchs (Zustellung des Einschreibens) folgende Rücktrittsgebühren fällig:

  • 30 Tage vor Kursbeginn: 100% der Ausbildungsgebühr
  • 60 Tage vor Kursbeginn: 75% der Ausbildungsgebühr
  • 90 Tage vor Kursbeginn: 50% der Ausbildungsgebühr

In allen andern Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Ausbildungsgebühren. Diese Regelungen entfallen, wenn der Teilnehmer für den angemeldeten Kurs spätestens 4 Wochen vor Beginn des Theoriekurses eine geeignete Ersatzperson stellt. Über die Eignung entscheidet das JBZ.

Bei Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr. Ein Anspruch auf eine teilweise Erstattung der Gebühr wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen ist ebenso ausgeschlossen. Besucht der Teilnehmer eine Ausbildungseinheit, so gilt der Kurs als begonnen. Unabhängig davon beginnt der Kurs spätestens mit dem im Ausbildungsvertrag fixierten Datum bei den Themenbereichen Jagdpraxis und Theorie — je nachdem welches Datum früher eintritt. Dabei ist es unerheblich, ob der Teilnehmer das jeweilige Ausbildungsangebot auch tatsächlich wahrnimmt oder wahrgenommen hat.

7. Unterbrechung der Ausbildungszeit seitens des Teilnehmers

Eine Unterbrechung der Ausbildung hat keine aufschiebende Wirkung auf offene Forderungen wie bspw. Ratenzahlungen etc. Bei Zahlungsverzug hat das JBZ - vorbehaltlich weiterer Ansprüche - das Recht, die Ausbildung einzustellen bzw. den Zugang zum geschützten Bereich zu sperren, bis die ausstehenden Beträge ausgeglichen sind.

Das JBZ ist bemüht die Ausbildung in Ihrer Gesamtheit zu ermöglichen. Eine Unterbrechung der Ausbildung (Ruhezeit) mit dem Ziel eines Wiedereinstiegs, ist in jedem Fall nur in Abstimmung mit dem JBZ möglich. Im Falle eines Wiedereinstiegs können weitere Kosten entstehen. Ein Anspruch auf eine vollständige Abbildung der Ausbildung besteht nicht.

Der Teilnehmer stellt dabei das JBZ von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art frei.

8. Verhalten bei theoretischer-, praktischer-, Waffen- und Schießausbildung

Während der Ausbildung - insbesondere der Schießausbildung - sind alle Anweisungen der Ausbilder/ des Standpersonals strikt zu befolgen. Das unerlaubte Mitnehmen von Munition durch Nichtberechtigte ist u.a. ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann zu Maßnahmen seitens der Behörden führen.

Vor und während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichtes herrscht striktes Alkoholverbot (0 Promille-Regelung, welche auch für Jäger gilt). Diese Vorgaben finden sinngemäß auch bei der Revier­praxis und dem Theorieunterricht Anwendung.

Verstöße gegen die aufgeführten Abläufe können sofortigen Ausschluss vom Unterricht, ggf. auch von der Ausbildung nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche seitens des Teilnehmers sind hierbei kategorisch ausgeschlossen.

9. Gruppengrößen

Die Mindestteilnehmerzahl im Blockkurs beträgt zehn Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs ohne Ansprüche auf Schadensersatz auf einen späteren Termin verlegt werden.

10. Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen und aktiven Zusammenarbeit sowohl mit dem Lehrkörper wie auch mit den anderen Kursteilnehmern. Das JBZ behält sich darüber hinaus das Recht vor, den Ausbildungsvertrag mit dem Teilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Hieraus kann der Teilnehmer weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.

Die Würdigung sogenannter „wichtiger Gründe" obliegt alleinig dein JBZ. Wichtige Gründe können z.B. sein: Ungebührliches Verhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern, dem Lehrkörper oder Dritten; offensichtliches Desinteresse des Teilnehmers an der Jagdausbildung; Verhalten oder Äußerungen seitens des Teilnehmers, die Anlass zu Zweifel an einer später verantwortungsvollen Jagdausübung geben können. „Wichtige Gründe" können auch sein: Unvorhergesehene Personalausfälle beim Lehrkörper sein, die den geregelten Ausbildungsbetrieb nicht mehr sicherstellen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom JBZ nicht zu vertretenden Umstände.

11. Rückerstattung der Ausbildungsgebühr

Erfolgt eine Kündigung durch das JBZ durch Gründe, die der Teilnehmer selbst zu vertreten hat, so erhält er anteilig die Ausbildungsgebühr für die noch nicht erfolgten Ausbildungsabschnitte erstattet. Die Berechnung der noch nicht erfolgen Ausbildungsabschnitte erfolgt dabei auf Basis des Quotienten von den bereits im Rahmen der Kursplanung vom JBZ erbrachten Unterrichtsstunden (Theoriestunden) zur maximal geplanten Theoriestundenzahl für einen Kurs. Letztere (Divisor) ist mit 60 Stunden zu veranschlagen - die vom JBZ bereits erbrachten Unterrichtsstunden (Dividend) ergeben sich aus der veröffentlichten Kursplanung. Dabei spielt es für diesen Fall keine Rolle wie viele Theoriestunden vorn betroffenen Teilnehmer bis dato tatsächlich besucht oder in Anspruch genommen wurden.

12. Dokumentation des Ausbildungsverlaufs

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und zeitnahen schriftlichen Dokumentation seines individuellen Ausbildungsverlaufs. Auf Verlangen stellt der Teilnehmer dem JBZ eine Übersicht seiner bereits besuchten Ausbildungseinheiten mit entsprechender absolvierter Stundenzahl zur Verfügung. Das JBZ stellt dazu wenigstens eine Schnittstelle bereit, über die der Ausbildungsverlauf vom Teilnehmer entsprechend zeitnah dokumentiert werden kann.

13. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen JBZ und Teilnehmer erfolgt wesentlich über elektronische Medien, insbesondere dem Internet. Ein funktionierender Internetzugang sowie eine aktive E-Mail-Adresse seitens des Teilnehmers ist Voraussetzung für einen geregelten Ausbildungsbetrieb. Der Teilnehmer sichert zu, dem JBZ spätestens eine Woche vor Ausbildungsbeginn eine funktionierende elektronische Adresse (E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Wird vom Teilnehmer keine entsprechende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt oder hat der Teilnehmer während der Ausbildung keinen Internetzugang, so spricht der Teilnehmer bereits heute das JBZ von allen Ansprüchen frei, die sich durch diese Einschränkungen für seinen Ausbildungsablauf ergeben können. Ein Anspruch auf alternative Kommunikationsmittel besteht nicht. Dem Teilnehmer wird ein personalisierter und nur für ihn bestimmter Zugang zur Verfügung gestellt, der ihm den Zugriff auf interne Daten (z.B. Ausbildungspläne) des JBZ ermöglicht. Der Teilnehmer sichert dabei den vertraulichen Umgang mit den ihm dafür bereitgestellten Zugangsdaten zu - insbesondere schließt er die Weitergabe der Zugangsdaten oder der damit verbundenen Inhalte an Dritte, aber auch an andere Kursteilnehmer aus. Der Teilnehmer versichert darüber hinaus, sich regelmäßig im Intranet des JBZ über die aktuellen Ausbildungsangebote seines Kurses zu informieren. Hierbei wird dem Teilnehmer empfohlen, kurz vor einer geplanten Veranstaltung nochmals Termin und Lokalität zu überprüfen. Die einmalige Übertragung von Terminen zu Kursbeginn wird dabei als nicht ausreichend erachtet. Der Teilnehmer stellt das JBZ vorsorglich von allen Ansprüchen frei, die durch die Nutzung von JBZ-Angeboten und JBZ-Schnittstellen entstehen können (z.B. Download von Inhalten, Öffnen von elektronischer Post, ms.w.). Ebenso verzichtet der Teilnehmer auf alle Ansprüche, die durch die temporäre elektronische Nicht-Erreichbarkeit des Angebots entstehen können. Persönliche Kundendaten, sowie die Dokumentation des Ausbildungsverlaufs dürfen vom JBZ elektronisch, auch über die Ausbildung hinaus, gespeichert werden.

 

Rechnungstellung per E-Mail:

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch das JBZ ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an das JBZ (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse dem JBZ nicht schriftlich bekannt gegeben hat.

14. Ausgehändigte Unterlagen, Film- & Tonaufnahmen

Alle entsprechend gekennzeichneten Unterlagen (z.B. (c) Jagdbildungszentrum Bayern oder Copyright Jagdbildungszentrum), die dem Teilnehmer im Laufe der Ausbildung zur Verfügung gestellt werden, sind durch das Urheberrecht geschützt. Diese Unterlagen dürfen nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen dieser Ausbildung benutzt werden. Sie dürfen weder weitergegeben, noch kopiert oder im Internet (z.B. Webseiten) verwendet werden. Jede Nutzung dieser Unterlagen, die im Zusammenhang mit Unterrichtung oder Vorträgen - gewerblich oder unentgeltlich - steht, bedarf der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung des JBZ. Dies gilt ebenfalls für die Erstellung von Foto, Film- und Tonaufnahmen während der Ausbildung. Verstöße, etwa das unbemerkte Filmen oder Erstellen von Tonaufnahmen können darüber hinaus straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Ausbildung führen.

15. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail) ausgeübt, indem Sie uns über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren.

 

Die Erklärung ist gegenüber dem:
Jagdbildungszentrum Bayern GmbH
Spiegelstraße 1
81241 München
E-Mail: info@jagdbildungszentrum.de
Telefon: 089 693 138 03 abzugeben.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sollte es sich bei dem Vertrag um eine Warenkauf handeln, kann die Rückzahlung verweigert werden, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Belehrung gem. § 312g Abs. 2 Nr.9 BGB

Hiermit bestätigen Sie, davon Kenntnis genommen zu haben, dass Ihr oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Vertrag erlischt, wenn es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um eine Anmeldung für ein Seminar oder eine Dienstleistung handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen steht, sofern der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Auf § 312g Abs. 2 Nr.9 BGB wurden Sie hingewiesen

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrechtrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; sowie bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Ende der Widerrufsbelehrung

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.